Ohne saubere Messung kein Eigenverbrauch, keine Einspeisevergütung, keine Steuerung von Wärmepumpe oder Wallbox. Smart Meter sind Teil des gesetzlichen Rollouts, nicht ein Gimmick im Modulprospekt.
Im Angebot sollte stehen, wer Zählerwechsel und MSB-Kommunikation übernimmt. Fehlende Zählerarbeiten sind ein Klassiker im Angebotsvergleich.
Ab bestimmten Leistungen und Konstellationen sieht das Messstellenbetriebsgesetz intelligente Messsysteme vor. Der grundzuständige Messstellenbetreiber rollt aus – nicht diese Website. Aktuelle Schwellen beim MSB bzw. der BNetzA prüfen.
Smart Meter meint das digitale, kommunikationsfähige Messsystem am Netzanschluss. Zusätzlich gibt es oft Erzeugungszählung. Beides verwechseln Angebote gern.
Es gibt gesetzliche Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb. Beträge ändern sich – hier bewusst keine ewige Euro-Zahl als Versprechen.
Wir fragen den Zustand mit ab, weil er Preise und Termine verschiebt.