Einspeisen ist der gesetzliche Normalweg für Überschuss. Die ct/kWh ändern sich durch Degression. Für kleine Neuanlagen bis 10 kWp lag die Teileinspeisung zuletzt grob um 8 ct/kWh – verbindlich ist die BNetzA zum Inbetriebnahmezeitpunkt, nicht diese Zahl. Quelle: bundesnetzagentur.de.
Wirtschaftlich zählt zuerst Eigenverbrauch. Smart Meter: Photovoltaik Smart Meter.
Strom, den Sie nicht selbst nutzen, fließt ins öffentliche Netz. Dafür zahlt der Netzbetreiber die gesetzliche EEG-Vergütung – Sätze nach Größe und Inbetriebnahme, Quelle Bundesnetzagentur.
Teileinspeisung ist der Normalfall mit Eigenverbrauch. Volleinspeisung speist (fast) alles ein und hat eigene Sätze – selten das Ziel dieser Website.
Ja, als Zero-Export. Eigene Seite: Photovoltaik ohne Einspeisung.
Netzbetreiber und Zähler sind Teil der Vorprüfung, nicht des Slogans.