Kein Steuerrat. Voraussetzungen ändern sich. Gesetzestexte vor Antrag oder Kauf lesen.
Die Förderseite bündelt Steuer plus EEG plus KfW. Hier nur Steuer: USt und ESt. Quellen: UStG § 12, EStG § 3.
| Regel | Was sie tut | Typische Grenze |
|---|---|---|
| § 12 Abs. 3 UStG | Steuersatz 0 % auf viele PV-Lieferungen | u. a. Wohngebäude, oft ≤ 30 kWp |
| § 3 Nr. 72 EStG | Erträge kleiner Anlagen oft ohne ESt | u. a. EFH bis 30 kWp |
Gewerbe, Vermietung, mehrere Anlagen: Einzelfall. Überblick bleibt Photovoltaik Förderung.
Vor allem 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG für viele Wohnanlagen und die Ertragsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG im gesetzlichen Rahmen. Kein Steuerbescheid durch diese Seite.
Nein. Grenzen, Nutzungsart, Gebäudeart. Die Spezialseite: PV-Anlage steuerfrei.
Inhaltlich geprüft August 2026. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de. Steuerberatung im Zweifel extra.
Wir ersetzen keine Steuerberatung. Wir ordnen typische Wohngebäude-Fälle grob ein.