PV-Anlage steuerfrei?

Meist die Einkommensteuer – nicht „kostenlos“

Zuletzt geprüft August 2026

„Steuerfrei“ in der Suche meint fast immer: Muss ich Einspeiseerlöse versteuern? Für viele EFH-Anlagen bis 30 kWp lautet die gesetzliche Antwort unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 EStG ja, sie können befreit sein. Quelle: EStG § 3.

Das macht die Anlage nicht geschenkt. Raten, Wartung und der Kaufpreis bleiben. 0-EUR-Anzahlung ist Finanzierung, keine Steuerregel.

FAQ

Fragen zu steuerfreier PV

Viele kleine Wohngebäude-Anlagen können unter § 3 Nr. 72 EStG ertragsteuerfrei bleiben – typisch bis 30 kWp auf dem EFH. Das ist keine Pauschale für Gewerbe oder Vermietung.

Nein. 0 % USt betrifft die Rechnung beim Kauf. Steuerfrei im Alltag meint meist die Einkommensteuer auf Erträge. Beide: Photovoltaik Steuer.

Oft vereinfacht sich die Erklärung, entfällt aber nicht automatisch jede Pflicht. Steuerberatung im Zweifel.

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Steuerfrei heißt nicht ohne Prüfung

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