Kein Steuer- oder Rechtsrat. Voraussetzungen ändern sich. Vor Antrag oder Kauf aktuelle Fassungen lesen.
Förderung klingt nach Zuschuss. In der Praxis sind es vor allem Steuerregeln, die Einspeisevergütung und Kredite. Diese Seite trennt die Instrumente und verlinkt offizielle Quellen. Wir erfinden keine aktuellen Zinssätze und keine kommunalen Töpfe, die wir nicht geprüft haben.
| Instrument | Was es tut | Typische Grenze | Quelle |
|---|---|---|---|
| 0 % Umsatzsteuer | Kein 19 % auf viele PV-Lieferungen | u. a. Wohngebäude, oft ≤ 30 kWp | § 12 Abs. 3 UStG |
| ESt-Befreiung | Kleine Anlagen oft ohne Einnahmensteuer | u. a. EFH bis 30 kWp | § 3 Nr. 72 EStG |
| EEG-Vergütung | Zahlung für eingespeisten Strom | abhängig von Größe und Inbetriebnahme | BNetzA / EEG |
| KfW 270 | Kredit über Hausbank | Antrag vor Inbetriebnahme | kfw.de |
Für viele Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt der Steuersatz 0 Prozent – häufig inklusive Speicher, wenn er dem Betrieb der Anlage dient. Die Regelung ist an Leistungsgrenzen und Nutzungsarten gekoppelt. Gewerbeobjekte, sehr große Anlagen oder abweichende Nutzungen können anders zu bewerten sein.
Gesetzestext: UStG § 12 auf gesetze-im-internet.de. Ob Ihr Fall darunterfällt, klärt im Zweifel Steuerberatung plus Angebotstext, nicht ein Online-Rechner.
Erträge aus kleinen PV-Anlagen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei bleiben – typisch bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern, mit höheren Grenzen für Mehrfamilienhäuser. Das vereinfacht die Steuererklärung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung bei Vermietung, Gewerbe oder mehreren Anlagen.
Gesetzestext: EStG § 3.
Für Strom, den Sie nicht selbst nutzen, zahlt der Netzbetreiber eine gesetzliche Vergütung. Die Sätze unterscheiden Teileinspeisung und Volleinspeisung und sinken periodisch. Für neue Anlagen bis 10 kWp lag die Teileinspeisung zuletzt grob um 8 ct/kWh. Rechnen Sie nicht mit einer Website-Zahl aus dem Gedächtnis – nutzen Sie die aktuellen Übersichten der Bundesnetzagentur.
Quelle: bundesnetzagentur.de. Politische Diskussionen über künftige Änderungen an kleinen Neuanlagen beobachten; verbindlich ist immer das zum Inbetriebnahmezeitpunkt geltende Recht.
KfW 270 finanziert unter anderem Photovoltaik über ein Darlehen der Hausbank. Es ist kein Zuschuss. Der Antrag muss in der Regel gestellt sein, bevor die Anlage in Betrieb geht. Zinsen, Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufjahre veröffentlicht die KfW laufend neu – wir setzen hier bewusst keinen Prozentwert als Versprechen.
Quelle: kfw.de, Programmseite „Erneuerbare Energien – Standard (270)“. Abgrenzung zur Ratenfinanzierung: Photovoltaik finanzieren.
Stand der inhaltlichen Prüfung: August 2026. Bei Gesetzesänderungen diese Seite aktualisieren.
Die wichtigsten Hebel sind der Steuersatz 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG für viele Wohngebäude-Anlagen bis 30 kWp, die Ertragsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG im genannten Rahmen, die EEG-Einspeisevergütung und – als Kredit, nicht als Zuschuss – KfW 270. Einen allgemeinen Bundes-Zuschuss „für jede Solaranlage“ gibt es nicht.
Nein. 0-EUR-Anzahlung kann über andere Finanzierungswege laufen. KfW 270 ist ein optionaler Kredit über die Hausbank und muss vor Inbetriebnahme beantragt werden.
Sie ändert sich durch Degression. Für kleine Neuanlagen bis 10 kWp lag die Vergütung für Überschussstrom zuletzt im Bereich von rund 8 ct/kWh. Verbindlich sind die Sätze der Bundesnetzagentur zum Inbetriebnahmezeitpunkt, nicht eine Website-Zahl.
Bundesweit keinen flächendeckenden Speicher-Zuschuss Stand August 2026. Länder und Kommunen können eigene Programme haben. Nicht in die Wirtschaftlichkeit einrechnen, bevor der Bescheid klar ist.
Nein. Förderregeln sind der Rahmen. Ob Dach, Netzanschluss und Finanzierung passen, bleibt eine Objektfrage.
In der Vorprüfung klären wir grob, welche Regeln typischerweise relevant sind – ohne Steuerberatung zu ersetzen.