Aktueller Hinweis: Die KfW hat die Bedingungen der Heizungsförderung 458 zum 21. Juli 2026 angepasst. Bereits gestellte Anträge können anderen Bedingungen unterliegen. Kein Rechts-, Steuer- oder Fördermittelrat.
Die Heizungsförderung für Privatpersonen in bestehenden Wohngebäuden kann elektrisch angetriebene Wärmepumpen einschließen. Die KfW nennt aktuell 30 Prozent Grundförderung und, abhängig von persönlichen Voraussetzungen, weitere Boni bis zu einer Gesamtobergrenze von 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Verbindliche Quelle: KfW Heizungsförderung 458. Prüfen Sie diese Seite unmittelbar vor Antrag und Vertrag.
| Baustein | Stand 19.08.2026 | Wovon abhängig |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | förderfähige Heizung und Voraussetzungen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bis 31.01.2027 | unter anderem Selbstnutzung und Austausch bestimmter Heizungen |
| Einkommensbonus | 10–40 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen und Familiensituation |
| Gesamtobergrenze | maximal 80 % | Kombination der anwendbaren Bausteine |
| Förderfähige Kosten EFH | bis 28.000 EUR | Antrag nach den aktuellen Bedingungen |
Quelle: KfW 458, Bedingungen seit 21.07.2026. Förderung unter Haushaltsvorbehalt; kein Rechtsanspruch.
Gebäude, Heizlast, Wärmequelle und förderfähige Anlage mit Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten klären.
Bestätigung zum Antrag und Liefer- oder Leistungsvertrag mit der geforderten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung erstellen lassen.
Antrag im passenden KfW-Produkt stellen und erst nach Zusage entsprechend den aktuellen Bedingungen umsetzen.
Ein Zuschuss verändert den Eigenanteil, aber nicht den technischen Gesamtpreis. Zuerst vollständiges Angebot und Förderfähigkeit, danach Finanzierung rechnen.
KfW 458 nennt seit 21. Juli 2026 für private Eigentümer im Wohnbestand Zuschüsse von 30 bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die persönliche Höhe hängt unter anderem von Bonusvoraussetzungen, Einkommen und Nutzung ab. Kein Rechtsanspruch.
Für Anträge nach den seit 21. Juli 2026 geltenden KfW-458-Bedingungen werden beim Einfamilienhaus bis zu 28.000 EUR berücksichtigt. Maßgeblich bleibt die aktuelle KfW-Produktseite zum Antragstermin.
Ja. Für den Antrag werden Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte, eine Bestätigung zum Antrag und ein Vertrag mit Fördervorbehalt benötigt. Die genaue Reihenfolge steht auf der aktuellen KfW-Seite.
Nein. Gebäude, Antragsteller, Anlage, Effizienz, Geräuschemissionen und Optimierung des Heizsystems müssen die jeweils geltenden technischen und formalen Bedingungen erfüllen.
KfW 458 ist ein Zuschuss. Ergänzungskredite können separat infrage kommen. Zuschuss, Finanzierung und möglicher 0-EUR-Einstieg dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Wir ersetzen keine Förderberatung, sammeln aber die technischen Eckdaten für die Vorprüfung.