Mehrfamilienhaus ist juristisch und messtechnisch ein anderes Projekt als das Einfamilienhaus. Steuergrenzen können höher liegen, die Abstimmung auch. Große Dächer können Richtung Gewerbe-Photovoltaik oder Dach vermieten kippen.
Dem Eigentümer bzw. der Gemeinschaft nach Beschluss. Mieterstrom und Gemeinschaftsanlagen sind eigene Modelle – nicht dasselbe wie EFH-Eigenverbrauch.
Sie klärt grob Dach und Eigentum. Teilungserklärung und Beschlüsse kommen danach, nicht durch das Formular.
Ohne Beschluss keine Module. Die Vorprüfung klärt nur den Einstieg.